Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie einen so genannten
"befundorientierten Festzuschuss" in Höhe von 50% der Standart bzw.
Regelversorgung bei Zahnersatz.
Wählen Sie
jedoch eine Leistung außerhalb der Regelversorgung (z.B. Implantat) so
müssen Sie mit einer Erhöhung Ihres Eigenanteils rechnen. Aus diesem
Grund muss vor Behandlungsbeginn ein vom Zahnarzt aufgestellter Heil-
und Kostenplan vorgelegt werden. Ihre gesetzliche Krankenversicherung
legt dann den Zuschuss fest.
