Werden Implantate
erstattet?
Ja, bis zu 4 Implantate pro Kiefer sind erstattungsfähig.
Werden Inlays erstattet?
Ja, die Kosten für Inlays werden zusammen mit der GKV Leistung zu 75%
erstattet.
Gibt es Wartezeiten?
Ja, die Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie entfällt bei Unfällen. Bei
Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses ist ein Wartezeiterlass möglich.
Gibt es eine Leistungsstaffel?
Nein.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Eine Einzugsermächtigung vorausgesetzt, kann monatlich bezahlt
werden. Viertel-, halbjährliche sowie jährliche Zahlweise ist ebenso
möglich.
Ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erforderlich?
Grundsätzlich nein. Vor notwendigem Zahnersatz sollten Sie trotzdem
den speziellen Service der Continentale in Anspruch nehmen. Sobald Sie
einen Heil- und Kostenplan einreichen, wird dieser genau geprüft. Sie
erhalten dann neben der Darstellung der zu erwartenden Leistung auch die
für Ihr Gespräch mit Ihrem Zahnarzt notwendigen Informationen. Damit
gewinnen Sie finanzielle Sicherheit für die häufig im Zahnersatzbereich
sehr umfangreichen Kosten.
Bekomme ich eine
professionelle Zahnreinigung erstattet?
Nein, eine Zahnreinigung fällt unter den Bereich Zahnbehandlung und
ist somit nicht erstattungsfähig.